Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Mobiles Hundetraining Jana Kunath (im Folgenden „Neuseenlandhunde“ genannt)

1. Geltungsbereich

Diese AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen Mobiles Hundetraining Jana Kunath (im Folgenden „Neuseenlandhunde“) und allen Personen, die unsere Angebote in Anspruch nehmen. Sie können die AGB speichern oder ausdrucken. Änderungen behalten wir uns vor. Die jeweils aktuelle Version finden Sie auf unserer Website: www.neuseenlandhunde.de.

2. Vertragsgegenstand

Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Hundeerziehung, Hundebeschäftigung sowie der Beratung und Anleitung von Hundehalter:innen durch Neuseenlandhunde.

Inhalte, Dauer und Umfang der jeweiligen Leistung ergeben sich aus der Kurs- bzw. Angebotsbeschreibung. Der:Die Traineri:n schuldet ein fachgerechtes Bemühen, jedoch keinen bestimmten Trainings- oder Ausbildungserfolg, da dieser maßgeblich vom Mitwirken des:der Hundehalter:in und den individuellen Voraussetzungen des Hundes abhängt.

Neuseenlandhunde vermittelt den Teilnehmenden Kenntnisse, Trainingsmethoden und Handlungsempfehlungen. Die Umsetzung der vermittelten Inhalte erfolgt eigenverantwortlich durch den:die Teilnehmer:in.

Neuseenlandhunde ist berechtigt, Art, Umfang und Ablauf der Leistungen unter Berücksichtigung der Trainingsziele, der Sicherheit von Mensch und Hund sowie organisatorischer Erfordernisse festzulegen und anzupassen.

3. Teilnahmevoraussetzungen

Teilnahmeberechtigt sind volljährige Personen. Minderjährige dürfen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten teilnehmen.

Jeder teilnehmende Hund muss:

  • eine gültige Haftpflichtversicherung haben (Nachweis spätestens beim Ersttermin)
  • gegen die wichtigsten Krankheiten geimpft sein (Impfpass ist auf Verlangen vorzuzeigen)
  • frei von ansteckenden Krankheiten sein

Chronische Erkrankungen, Verhaltensauffälligkeiten oder Aggressionsverhalten (z.B. Beißen, Schnappen) müssen bei Anmeldung angegeben werden.

Neuseenlandhunde arbeitet ausschließlich nach tierschutzgerechten Grundsätzen und behält sich vor, Teilnehmende von Angeboten auszuschließen, wenn tierschutzwidrige Trainingsmethoden angewendet oder entsprechende Hilfsmittel eingesetzt werden.

Die Verwendung von Hilfsmitteln, die geeignet sind, dem Hund Schmerzen, Leiden, Schäden oder erhebliche Angst zuzufügen, ist während sämtlicher Angebote der Hundeschule untersagt. Dies gilt insbesondere für Stachel-, Reizstrom-, Elektro-, Sprüh-, Teletakt- oder vergleichbare Halsbänder sowie für sonstige tierschutzwidrige Trainingshilfen.

Ebenfalls untersagt sind jegliche Trainingsmethoden, die auf Gewalt, Einschüchterung, übermäßigen Zwang oder der Zufügung von Schmerzen oder Leiden beruhen.

4. Anmeldung

Die Anmeldung kann schriftlich (E-Mail, Brief), telefonisch oder persönlich erfolgen.

Minderjährige dürfen sich nicht selbst anmelden.

Mit der Anmeldung werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Bestandteil des Vertrages. Gleichzeitig entsteht die Verpflichtung zur Zahlung der vereinbarten Kursgebühr.

Die Anmeldung wird durch Neuseenlandhunde bestätigt (per E-Mail, Telefon oder WhatsApp).

5. Widerrufsrecht

Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab Vertragsabschluss. Der Widerruf ist in Textform an kontakt@neuseenlandhunde.de zu erklären.

Wird ausdrücklich verlangt, dass mit der Erbringung der Dienstleistung bereits während der Widerrufsfrist begonnen wird, ist im Falle eines Widerrufs ein angemessener Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zum Zeitpunkt des Widerrufs bereits erbrachten Leistungen im Verhältnis zum Gesamtumfang der vertraglich vereinbarten Leistungen entspricht.

Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn die Dienstleistung vollständig erbracht wurde und vor Beginn der Leistung ausdrücklich verlangt wurde, dass mit der Ausführung der Dienstleistung bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird, sowie bestätigt wurde, dass das Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung erlischt.

6. Rücktritt durch den:die Teilnehmer:in

Einzeltrainings und Beratungen sowie Gruppentrainings, die nur aus einem Termin bestehen, können bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfrei abgesagt oder verschoben werden. Bei späteren Absagen oder Nichterscheinen wird das vereinbarte Honorar in voller Höhe berechnet.

Kurse, Workshops und Seminare sind verbindlich buchbar. Bei einer Stornierung bis 14 Tage vor Beginn werden bereits gezahlte Gebühren vollständig erstattet. Bei einer späteren Stornierung werden 50 % der Kursgebühr berechnet. Ab 7 Tage vor Kursbeginn sowie bei Nichterscheinen ist die volle Kursgebühr fällig. Dem:Der Teilnehmer:in bleibt der Nachweis vorbehalten, dass Neuseenlandhunde kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.

Ausnahmen gelten bei Krankheit des:der Teilnehmer:in oder des Hundes (Nachweis erforderlich).

7. Rücktritt durch Neuseenlandhunde

Neuseenlandhunde behält sich vor, Einzelstunden, Gruppenstunden, Kurse, Workshops, Seminare oder sonstige Veranstaltungen aus wichtigem Grund abzusagen, zu verschieben oder abzubrechen. Als wichtiger Grund gelten insbesondere:

  • Erkrankung oder Verhinderung des:der Trainer:in
  • Unterschreitung der erforderlichen Mindestteilnehmerzahl
  • extreme Witterungsverhältnisse
  • behördliche Anordnungen
  • Sicherheitsgründe oder sonstige Umstände, die eine ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung unzumutbar machen

Bereits entrichtete Gebühren für ausgefallene Leistungen werden nach Wahl von Neuseenlandhunde entweder erstattet oder auf einen Ersatztermin angerechnet. Weitergehende Ansprüche des:der Teilnehmer:in sind ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von Neuseenlandhunde vorliegt.

8. Zahlungsbedingungen

Die Teilnahmegebühr ist in der Regel spätestens 24 Stunden vor Beginn der jeweiligen Trainingseinheit fällig und per Überweisung zu entrichten. Sofern auf der Rechnung oder in der Buchungsbestätigung eine abweichende Zahlungsfrist angegeben ist, gilt diese.

Eine Barzahlung vor Ort ist in begründeten Ausnahmefällen und nach vorheriger Absprache möglich.

Sämtliche Preise verstehen sich als Endpreise. Aufgrund der Anwendung der Kleinunternehmer-regelung gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet und daher nicht ausgewiesen.

9. Pflichten der Teilnehmenden

Läufige Hündinnen sind vor der Teilnahme anzuzeigen. Neuseenlandhunde entscheidet im Einzelfall, ob und unter welchen Bedingungen eine Teilnahme möglich ist. Hierbei werden insbesondere die Art des Kurses, die Gruppenzusammensetzung und die Trainingsziele berücksichtigt. Wird die Teilnahme einer läufigen Hündin aus organisatorischen oder trainingsfachlichen Gründen ausgeschlossen, bemüht sich Neuseenlandhunde um einen Ersatztermin oder eine alternative Trainingsmöglichkeit. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

Hunde, die Aggressionsverhalten gegenüber Menschen oder anderen Hunden zeigen, müssen entsprechend den Vorgaben des:der Trainer:in gesichert werden (z. B. durch Maulkorb, spezielle Führtechniken oder andere Schutzmaßnahmen).

Wird eine ausreichende Sicherung trotz Aufforderung nicht eingehalten, kann Neuseenlandhunde das Training sofort abbrechen oder absagen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Erstattung oder Wiederholung des Termins.

Den Anweisungen des:der Trainer:in ist während des Trainings Folge zu leisten.

Der:Die Halter:in hat während der Teilnahme die Aufsichtspflicht und die Verantwortung für seinen:ihren Hund.

Die Anfertigung von Bild-, Ton- oder Videoaufnahmen während des Trainings, in Kursen, Workshops oder sonstigen Veranstaltungen bedarf der vorheriger Zustimmung durch Neuseenlandhunde .

Die Persönlichkeitsrechte anderer Teilnehmer:innen sowie datenschutzrechtliche Bestimmungen sind dabei zu beachten. Eine Veröffentlichung oder Weitergabe von Bild-, Ton- oder Videoaufnahmen, auf denen andere Teilnehmer:innen, deren Hunde oder Mitarbeitende von Neuseenlandhunde erkennbar sind, ist nur mit deren ausdrücklicher Einwilligung zulässig.

Neuseenlandhunde ist berechtigt, die Anfertigung von Aufnahmen aus organisatorischen, trainingsbezogenen oder datenschutzrechtlichen Gründen ganz oder teilweise zu untersagen.

10. Haftung

Der:Die Teilnehmer:in haftet für sämtliche von ihm:ihr, seinem:ihrem Hund oder seinen:ihren Begleitpersonen verursachten Personen-, Sach- und Vermögensschäden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für jeden teilnehmenden Hund muss eine gültige Hundehaftpflichtversicherung bestehen.

Neuseenlandhunde übernimmt keine Haftung für Schäden, Verletzungen oder Verluste, die durch Anwendung der Trainingsmethoden, teilnehmende Hunde, deren Halter:in oder Dritte verursacht werden, soweit nicht gesetzlich zwingend gehaftet wird.

Die Haftung von Neuseenlandhunde sowie ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Neuseenlandhunde auch für einfache Fahrlässigkeit, jedoch nur für den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in Fällen, in denen die Haftung gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.

11. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.

Stand: Juli 2026

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